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Endlich Klarheit: Bundesrat stimmt der Mietrechtsreform zu

Der Bundesrat hat dem Mietrechtsänderungsgesetz zugestimmt. Die Neuregelungen über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum treten am 01.04.2013 in Kraft.

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat der vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossenen Mietrechtsreform zugestimmt.

Aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nach dem Wahlsieg von Rot-Grün bei den Landtagswahlen in Niedersachsen, war bis zuletzt unklar, ob der Entwurf den Bundesrat passieren würde. Das ist nun entschieden: Für eine Anrufung des Vermittlungsausschuss fand sich trotz Kritik seitens SPD, Grünen und Linke keine ausreichende Mehrheit.

Die Mietrechtsreform wird daher mit den Ende 2012 im Bundestag beschlossenen Änderungen in Kraft treten.

Im Gegensatz zum Regierungsentwurf dürfen daher die Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen die Miete bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden darf . Die Mietminderung bei energetischen Modernisierungen darf nur ausgeschlossen werden, wenn diese beim Mieter zu niedrigeren Energiekosten führt. Und auch beim Wärmecontracting muss der Mieter ggf. erhöhte Betriebskosten nur dann zahlen, wenn sich dadurch die Wärmeeffizienz für ihn tatsächlich verbessert.

Welche Änderungen die Reform des Mietrechts im Einzelnen mit sich bringt, erfahren Sie in unserer

Synopse, die sie hier als pdf-Dokument herunterladen können.

Das Handbuch Mietrecht werden wir für Sie bis zum Inkrafttreten der Änderungen am 01.04.2013 aktualisieren.