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Bundestag berät Mietrechtsreform in 1. Lesung

Am 27.09.2012 hat der Bundestag das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (17/10485) in 1. Lesung beraten.

In der Novelle ist unter anderem der Ausschluss von Mietminderungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem begrenzten Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Mieter müssen somit bestimmte Modernisierungs-, klimaschützende oder zu einer Energieeinsparung führenden Maßnahmen dulden. Andererseits berechtigen die durch den Vermieter durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auch zur Mieterhöhung. Der Vermieter darf wie bei anderen Sanierungen bereits nach geltendem Recht jährlich maximal 11 % der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.

Außerdem soll ein neuer fristloser Kündigungsgrund "bei Zahlungsverzug mit der Mietkaution – wie bei Verzug mit der Mietzahlung" geschaffen werden, der keiner vorherigen Abmahnung bedarf (Bekämpfung des „Mietnomadentums“).

Dritter Themenbereich ist das sog. Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen). Beauftragen Vermieter, die bisher in Eigenregie für die Wärmeversorgung ihrer Häuser gesorgt haben, einen gewerblichen Wärmelieferanten, so können sie nach dem Entwurf die Contractingkosten anstelle der bisherigen Heizkosten auf den Mieter umlegen, sofern die Umstellung kostenneutral erfolgt.

Experten rechnen mit Verabschiedung der Novelle im Herbst und Inkrafttreten  Anfang 2013.

„Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (BT-Drucks. 17/10485)

Weiterführende Hinweise:

Pressemitteilung des BMJ vom 23.05.2012 mit einer Zusammenfassung der Gesetzesänderungen

Video mit der Rede der Bundesjustizministerin vor dem Deutschen Bundestag vom 27.09.2012

Anmerkung der Redaktion: In der Version vom 01. Oktober 2012 ist uns ein Fehler unterlaufen. Dort hieß es Modernisierungsmaßnahmen berechtigen nicht zur Mieterhöhung. Das ist falsch. Der Vermieter kann die jährliche Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.