§ 561 Revisionszurückweisung
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.
Stand: 01.03.2023
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