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§ 556 Verlust des Rügerechts

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.





 Stand: 01.09.2024