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Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
§ 369 Beweisaufnahme
§ 363 Unzulässigkeit
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
§ 364 Behauptung einer Straftat
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
§ 373 a Verfahren bei Strafbefehl
§ 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
§ 372 Sofortige Beschwerde
§ 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
§ 366 Inhalt und Form des Antrags
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
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