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Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Drittes Buch Rechtsmittel
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
§ 364 Behauptung einer Straftat
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
§ 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 369 Beweisaufnahme
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
§ 372 Sofortige Beschwerde
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
§ 373 a Verfahren bei Strafbefehl
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
§ 363 Unzulässigkeit
§ 366 Inhalt und Form des Antrags
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
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§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
§ 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
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