Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
I. Allgemeine Vorschriften
II. Vormundschafts- und Familiensachen
III. Betreuungssachen
IV. Unterbringungssachen
IV. Unterbringungssachen
§ 70h Vorläufige Unterbringungsmaßnahme
§ 70m Beschwerde, Beschwerdeverfahren
§ 70k Aussetzung der Vollziehung
§ 70n Mitteilungen des Vormundschaftsgerichts
§ 70d Äußerung der Behörde und anderer Personen
§ 70l Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 70e Gutachten eines Sachverständigen
§ 70i Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen
§ 70a Verfahrensfähigkeit
§ 70c Persönliche Anhörung
§ 70 Zuständiges Gericht für Unterbringungsmaßnahmen
§ 70g Bekanntmachung und Wirksamkeit der Entscheidungen
§ 70f Inhalt der Entscheidung
§ 70b Pfleger für das Verfahren
IV. Unterbringungssachen
zurück
|
§ 70h Vorläufige Unterbringungsmaßnahme
§ 70m Beschwerde, Beschwerdeverfahren
§ 70k Aussetzung der Vollziehung
§ 70n Mitteilungen des Vormundschaftsgerichts
§ 70d Äußerung der Behörde und anderer Personen
§ 70l Antrag auf gerichtliche Entscheidung
§ 70e Gutachten eines Sachverständigen
§ 70i Aufhebung der Unterbringungsmaßnahmen
§ 70a Verfahrensfähigkeit
§ 70c Persönliche Anhörung
§ 70 Zuständiges Gericht für Unterbringungsmaßnahmen
§ 70g Bekanntmachung und Wirksamkeit der Entscheidungen
§ 70f Inhalt der Entscheidung
§ 70b Pfleger für das Verfahren