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Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
Gesetze
Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
I. Allgemeine Vorschriften
II. Vormundschafts- und Familiensachen
III. Betreuungssachen
IV. Unterbringungssachen
III. Betreuungssachen
§ 65a Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgericht
§ 69 Inhalt der Entscheidung
§ 69o Gültige Gesetze für Mitteilungen
§ 67a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 69n Mitteilungen des Vormundschaftsgerichts
§ 69e Anwendung anderer Vorschriften, Ablieferung der Betreuungsverfügung
§ 69b Bestellung des Betreuers, Einführungsgespräch
§ 68 Persönliche Anhörung des Betroffenen, Schlußgespräch
§ 69g Beschwerde und Beschwerdeverfahren
§ 69m Unterrichtung des Leiters der Unterbringungseinrichtung
§ 65 Zuständiges Gericht
§ 67 Pfleger für das Verfahren
§ 69f Vorläufiger Betreuer, vorläufiger Einwilligungsvorbehalt
§ 69c Verein oder Behörde als Betreuer
§ 69l Mitteilungspflicht in bestimmten Fällen
§ 66 Verfahrensfähigkeit
§ 69k Mitteilungen des Vormundschaftsgerichts
§ 69h Wirksamkeit von Rechtsgeschäften
§ 68b Gutachten eines Sachverständigen
§ 69i Vorschriften für weitere Verfahren
§ 68a Äußerung der Behörde und anderer Personen
§ 69d Persönliche Anhörung, Gutachten zu anderen Entscheidungen
§ 69a Bekanntmachung und Wirksamkeit der Entscheidung
III. Betreuungssachen
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§ 65a Abgabe an ein anderes Vormundschaftsgericht
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§ 69b Bestellung des Betreuers, Einführungsgespräch
§ 68 Persönliche Anhörung des Betroffenen, Schlußgespräch
§ 69g Beschwerde und Beschwerdeverfahren
§ 69m Unterrichtung des Leiters der Unterbringungseinrichtung
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§ 67 Pfleger für das Verfahren
§ 69f Vorläufiger Betreuer, vorläufiger Einwilligungsvorbehalt
§ 69c Verein oder Behörde als Betreuer
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§ 69k Mitteilungen des Vormundschaftsgerichts
§ 69h Wirksamkeit von Rechtsgeschäften
§ 68b Gutachten eines Sachverständigen
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§ 68a Äußerung der Behörde und anderer Personen
§ 69d Persönliche Anhörung, Gutachten zu anderen Entscheidungen
§ 69a Bekanntmachung und Wirksamkeit der Entscheidung