§ 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1. das 65. Lebensjahr vollendet und 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Stand: 01.09.2024
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