§ 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie 1. das 62. Lebensjahr vollendet und 2. die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben.
Stand: 01.11.2024
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