WoBindG ( Wohnungsbindungsgesetz )
FNA : 2330-14
Fassung vom 13.09.2001
Inkrafttreten der Fassung: 14.09.2001
Stand: 01.08.2024
Zuletzt geändert durch:
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sicherung der Zweckbestimmung
§ 2 a (weggefallen)
§ 2 b (weggefallen)
§ 3 Zuständige Stelle
Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
§ 4 Überlassung an Wohnberechtigte
§ 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
§ 5 a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
§ 6 (weggefallen)
§ 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnn...
§ 8 Kostenmiete
§ 8 a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
§ 8 b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
§ 9 Einmalige Leistungen
§ 10 Einseitige Mieterhöhung
§ 11 Kündigungsrecht des Mieters
§ 12 (weggefallen)
Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
§ 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
§ 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
§ 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
§ 18 Bestätigung
Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
§ 18 a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
§ 18 b Berechnung der neuen Jahresleistung
§ 18 c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
§ 18 d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
§ 18 e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
§ 18 f Mieterhöhung
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 19 Gleichstellungen
§ 20 Wohnheime
§ 21 Untermietverhältnisse
§ 22 Bergarbeiterwohnungen
§ 23 Erweiterter Anwendungsbereich
§ 24 Verwaltungszwang
§ 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Weitergehende Verpflichtungen
§ 28 Ermächtigungen
§ 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
§ 30 Geltung im Saarland
§ 31 (weggefallen)
§ 32 (weggefallen)
§ 33 (weggefallen)
§ 33 a (weggefallen)
§ 34 (weggefallen)
Stand: 01.08.2024