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§ 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

WoBindG ( Wohnungsbindungsgesetz )

 
 

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.





 Stand: 01.04.2024