§ 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
WoBindG ( Wohnungsbindungsgesetz )
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Stand: 01.04.2024
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