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Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Abschnitt 4 Zuständigkeit bei Verbrauchersachen
Abschnitt 5 Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
Abschnitt 6 Ausschließliche Zuständigkeiten
Abschnitt 7 Vereinbarung über die Zuständigkeit
Abschnitt 8 Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Abschnitt 10 Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Artikel 27 (Aussetzung bei konkurrierender Rechtshängigkeit)
Artikel 29 (Unzuständigkeit bei konkurrierender ausschließlicher Zuständigkeit)
Artikel 30 (Zeitpunkt der Anrufung)
Artikel 28 (Aussetzung bei zusammenhängenden Klagen)
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
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Artikel 27 (Aussetzung bei konkurrierender Rechtshängigkeit)
Artikel 29 (Unzuständigkeit bei konkurrierender ausschließlicher Zuständigkeit)
Artikel 30 (Zeitpunkt der Anrufung)
Artikel 28 (Aussetzung bei zusammenhängenden Klagen)