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Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Abschnitt 4 Zuständigkeit bei Verbrauchersachen
Abschnitt 5 Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
Abschnitt 6 Ausschließliche Zuständigkeiten
Abschnitt 7 Vereinbarung über die Zuständigkeit
Abschnitt 8 Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Abschnitt 10 Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
Artikel 6 (Besondere Gerichtsstände bei Beklagtenmehrheit, des Gerichts des Hauptprozesses, der Widerklage, der Belegenheit unbeweglicher Sachen)
Artikel 7 (Besonderer Gerichtsstand der Schiffshaftpflicht)
Artikel 5 (Besondere Gerichtsstände des Erfüllungsorts, des Unterhaltsberechtigten, der unerlaubten Handlung, aus dem Handelsrecht)
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
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Artikel 6 (Besondere Gerichtsstände bei Beklagtenmehrheit, des Gerichts des Hauptprozesses, der Widerklage, der Belegenheit unbeweglicher Sachen)
Artikel 7 (Besonderer Gerichtsstand der Schiffshaftpflicht)
Artikel 5 (Besondere Gerichtsstände des Erfüllungsorts, des Unterhaltsberechtigten, der unerlaubten Handlung, aus dem Handelsrecht)