Artikel 29 (Unzuständigkeit bei konkurrierender ausschließlicher Zuständigkeit)
EG/44/2001 ( Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 )
Ist für die Klagen die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln