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§ 3 (Untrennbarkeit des Heimfallanspruchs)

ErbbauRG ( Erbbaurechtsgesetz )

 
 

Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.





 Stand: 01.04.2024