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§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.





 Stand: 01.04.2024