Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (12 UF 359/88) | Datum: 01.12.1989
»Die Herabsetzung [des] nachehelichen Unterhaltsanspruch [der AntrG. rechtfertigt sich] bereits deshalb, weil sie nach eigenem Eingeständnis zumindest schon seit Mitte des Jahres 1986, also länger als drei Jahre, in [...]