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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.03.2023

12 S 474/22

Normen:
RL 2003/109/EG Art. 16 Abs. 1
SDÜ Art. 21 Abs. 1
AufenthG § 32 Abs. 1 bis 4
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 123
RL 2003/109/EG Art. 16 Abs. 1
SDÜ Art. 21 Abs. 1
AufenthG § 32 Abs. 1
AufenthG § 32 Abs. 2
AufenthG § 32 Abs. 3
AufenthG § 32 Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 123
RL 2003/109/EG Art. 16 Abs. 1
AufenthG § 32 Abs. 1

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Januar 2022 - 5 K 2492/21 -, soweit damit der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes [...]
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