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BVerfG - Entscheidung vom 20.09.2023

2 BvC 1/23

Normen:
BVerfG § 24 S. 2
BVerfGG § 24 S. 2
BVerfGG § 48

BVerfG, Beschluss vom 20.09.2023 - Aktenzeichen 2 BvC 1/23

DRsp Nr. 2023/14506

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Normenkette:

BVerfG § 24 S. 2;

Gründe

1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 <379 f. Rn. 28> m.w.N.).