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OLG München - Entscheidung vom 10.03.2020

2 Ws 283/20

Normen:
StPO § 33a
StPO § 222b
StPO § 304 Abs. 4 S. 2
StPO § 338 Nr. 1,§ 344 Abs. 2
StPO § 345 Abs. 2
GKG § 464
GKG § 473 Abs. 1
StPO § 33a
StPO § 222b
StPO § 304 Abs. 4 S. 2
StPO § 338 Nr. 1
StPO § 345 Abs. 2
GKG § 464
GKG § 473 Abs. 1
StPO § 344 Abs. 2

I. Die Anhörungsrüge des Angeklagten Ku. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 12.02.2020, Gz. 2 Ws 138-139/20, wird als unzulässig verworfen. II. Die Gegenvorstellung des Angeklagten Ku. gegen den [...]
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