1. Auf die Berufung des Klägers vom 10.05.2019 wird das Endurteil des LG Landshut vom 05.04.2019 (Az. 12 O 779/18) in Ziff. I S. 2 und II abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Es wird festgestellt, dass die Beklagte [...]
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