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LAG Hamm - Entscheidung vom 24.09.2009

8 Sa 658/09

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3

Gegen den Vorstand der Klägerin, Herrn M2 G1, wird wegen nicht entschuldigten Ausbleibens im Termin vom 24.09.2009 gemäß § 141 Abs. 3 ZPO ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird [...]
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