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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.10.2008

8 Ta 195/08

Normen:
ZPO § 114
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 1
ZPO § 162 Abs. 1
BGB § 611 Abs. 1
BGB § 779
ZPO § 114 S. 1
ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 1
ZPO § 162 Abs. 1
ZPO § 278 Abs. 6

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.08.2008 wird zurückgewiesen. Nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte und vorliegend insgesamt zulässige sofortige Beschwerde hat [...]
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