I. Das Rechtsmittel hat keine Erfolgsaussicht (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ). Dabei ist zur Sach- und Rechtslage zu bemerken: 1. Der Beklagte ist Gynäkologe. Er operierte die Klägerin am 7. Juli 2003 als Belegarzt. Zum [...]
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