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LAG München - Entscheidung vom 11.07.2007

10 Sa 12/07

Normen:
BGB § 241 Abs. 1 § 242 § 249 § 611 Abs. 1
BetrAVG § 1

Fundstellen:
AuA 2008, 237
NZA 2008, 362

Die Parteien streiten zuletzt noch über die Zahlung eines Betrages von EUR 2.843,24, den der Kläger als Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Beklagte bei Abschluss einer [...]
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