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LAG München - Entscheidung vom 20.09.2007

7 Ta 306/07

Normen:
ZPO § 149

I. Mit ihrer gemäß §§ 46 Abs.2 ArbGG , 252 , 569 ZPO statthaften und form- und fristgerecht erhobenen sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Aussetzung ihres Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen [...]
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