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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.08.2002

10 B 939/02

Normen:
VwVfG § 37 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2003, 674
DÖV 2003, 385
NVwZ-RR 2003, 480
UPR 2003, 317

Bei der nach §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 3 , 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das Interesse der Antragsteller, von dem Vollzug der Baugenehmigung vorerst verschont zu bleiben, das Interesse [...]
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