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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.03.2002

18 B 849/01

Normen:
AuslG § 49 Abs. 1
AuslG § 49 Abs. 2 Satz 1
AuslG § 50 Abs. 1
AuslG § 50 Abs. 5

Fundstellen:
ZAR 2002, 291

Die zugelassene Beschwerde ist begründet. Der Aussetzungsantrag ist auch insoweit abzulehnen, als mit ihm die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsandrohung in der [...]
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