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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.04.2002

8 A 1530/02.A

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3
VwGO § 138 Nr. 3

Fundstellen:
DVBl 2002, 1227

Die geltend gemachte Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO ) liegt nicht vor. Das Gericht war zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, den Kläger in der mündlichen [...]
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