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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.08.2002

4 U 232/01

Normen:
RVO §§ 636 ff.
SGB VII § 2 § 8 §§ 104 ff.
SGB X § 116
BGB § 618

Fundstellen:
OLGReport-D, 138

Die Klägerin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer der Firma C Sch GmbH & Co. Die Parteien sind durch ein sog. Teilungsabkommen verbunden. Nach dessen § 1 beteiligt [...]
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