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SchlHOLG - Entscheidung vom 03.05.1995

1 Ws 456/94 - 457/94

Normen:
StPO § 200, § 207, § 265

Fundstellen:
SchlHA 1995, 214
StV 1995, 455

Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Kammer hat zu Recht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil ein Verfahrenshindernis besteht. Die Anklageschrift leidet an einem gravierenden Mangel [...]
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