Die nach §§ 793 , 569 , 577 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten ist unbegründet. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (§§ 724 Abs. 1 , 750 Abs. 1 , 888 ZPO ) liegen vor. Die in Ziffer 1. des [...]
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