Die zulässige Berufung des Klägers (§§ 511 ff. ZPO ) ist unbegründet. Obwohl zwischen gesamtschuldnerisch haftenden Ehegatten grundsätzlich eine Ausgleichspflicht besteht (BGH NJW 88, 134; NJW-RR 88, 1154), ist im [...]
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