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OLG München - Entscheidung vom 19.07.1995

12 UF 863/95

Normen:
BGB § 1361, § 1420

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 402
FamRZ 1996, 166
OLGReport-München 1995, 248

Die zulässige Berufung des Beklagten (§§ 511 ff. ZPO ) hat nur zum Teil Erfolg. I. 1. Der Klägerin steht nach § 1361 Abs. 1 BGB ein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten unabhängig von dem vereinbarten Güterstand zu, [...]
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