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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 27.01.1993

4 VAs 5/92

Normen:
EGGVG § 23
StPO § 456a

Fundstellen:
StV 1993, 258

Der Betroffene, der erstmals in Strafhaft ist, verbüßt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Er wird am 06.07.1993 zwei Drittel dieser Strafe verbüßt haben. Der [...]
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