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OLG Koblenz - Entscheidung vom 04.04.1991

5 U 388/90

Normen:
BRAO § 53 Abs.7
ZPO § 130 Nr.6

Fundstellen:
BB 1991, 1222
BRAK-Mitt 1991, 174, 235
DRsp IV(412)215a

a. »Rechtsanwalt Sp., der den Berufungsbegründungsschriftsatz unterzeichnet hat, war zwar nicht selbst Prozeßbevollmächtigter der Bekl., damals aber amtlich bestellter Vertreter der Prozeßbevollmächtigten. In dieser [...]
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