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LG Nürnberg-Fürth - Entscheidung vom 12.11.1991

13 0 3909/91

Normen:
BGB § 611

Fundstellen:
DRsp I(138)637c
NJW 1992, 2369

c. »Dadurch, daß sich der Bekl. [Arzt] zunächst auch selbst für eine Kostenübernahme durch die [private Kranken-]Versicherung eingesetzt hat, hat er keine Pflicht übernommen, noch weitere Verhandlungen zu führen. Mit [...]
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