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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 12.04.1990

3 W 9/90

Normen:
BGB §§ 157, 164

Fundstellen:
BB 1990, 1014
DRsp I(112)155a

»... Der Umfang einer Vollmacht ist, sofern er nicht eindeutig und unmißverständlich bestimmt ist, im Wege der Auslegung nach Maßgabe der §§ 133 , 157 BGB zu ermitteln. Dies gilt grundsätzlich auch für eine sogen. [...]
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