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BayObLG - Entscheidung vom 22.02.1990

RReg 4 St 216/89

Normen:
StGB § 78 c Abs.3 S.2, S.3

Fundstellen:
BayObLGSt 1990, 19
DRsp III(310)181e
MDR 1990, 570
NStE Nr. 2 zu § 78c StGB
NStZ 1990, 280
OLGSt (n.F.) StGB § 78c Nr. 3
wistra 1990, 203

»Die absolute Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB (i. V. mit § 369 Abs. 2 AO ) wäre vorliegend nur dann bereits abgelaufen, wenn sie durch das Ruhen der Verjährung infolge der Aussetzung des Verfahrens nach [...]
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