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BSG - Entscheidung vom 08.08.1990

11 RAr 93/88

Normen:
AFG § 112 Abs. 2, § 112 Abs. 3, § 112 Abs. 5 Nr. 8, § 112 Abs. 7

Fundstellen:
SozR 3-4100 § 112 Nr. 7

I. Der Kläger begehrt ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) mit der Begründung, als Bemessungsgrundlage sei von seinem zuletzt bezogenen Übergangsgeld (Übg) auszugehen. Der 1948 geborene Kläger ist Fliesenlegermeister und [...]
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