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OLG Hamm - Entscheidung vom 05.01.1989

15 W 244/88

Normen:
BGB § 879
ErbbauVO § 10

Fundstellen:
DRsp I(154)180f
JMBl NRW 1989, 104
NJW-RR 1989, 717
OLGZ 1989, 156
Rpfleger 1989, 232

»... Das LG [ist der Auffassung], der eingetragene Nacherbenvermerk stehe im Hinblick auf das Erfordernis der Bestellung des Erbbaurechtes zum ersten Rang (§ 10 Abs. 1 ErbbauVO ) der Eintragung des Erbbaurechtes [...]
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