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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.06.1989

31 U 157/88

Normen:
ZPO § 440 Abs.2, § 416

Fundstellen:
DRsp IV(415)206e
NJW 1991, 520
WM 1989, 1321

»...Die Kl. hat [an die bekl. Bank] eine schriftliche Weisung [für die Ausführung von Überweisungsaufträgen] erteilt. Es wäre nunmehr Aufgabe der Bekl. gewesen, eine spätere, davon abweichende Weisung der Kl. [...]
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