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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.01.1989

5 UF 433/88

Normen:
BGB § 1361 b Abs.1 S.1, S.2

Fundstellen:
DRsp I(165)202d-e
FamRZ 1989, 739
NJW-RR 1989, 1484

»... Es war notwendig, dem AntrSt. [Ehemann] die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung ab 1. 5. 1989 zuzuweisen, um eine schwere Härte für ihn zu vermeiden. Es handelt sich bei dem Begriff »schwere Härte« in § 1361 b Abs. [...]
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