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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.10.1989

1 U 102/89

Normen:
BGB § 202 Abs.1, § 203 Abs.2
LöschG § 2

Fundstellen:
DB 1990, 1226
DRsp I(112)162a-b

a. »Wenn auch der Eintritt einer Hemmung nach § 202 Abs. 1 BGB das Vorliegen einer Einrede im technischen Sinne nicht zur Voraussetzung hat, muß doch ein Umstand vorliegen, der den Verpflichteten vorübergehend gegen [...]
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