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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.11.1989

15 W 449/89

Normen:
BGB § 883, § 1154, § 1163, § 1191

Fundstellen:
DNotZ 1990, 601
DRsp I(150)303a-b
NJW-RR 1990, 272
OLGZ 1990, 3
Rpfleger 1990, 157

a. »Die Eintragung einer Vormerkung [gem. § 883 Abs. 1 BGB] ist auch zur Sicherung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs zulässig. Bei der Hypothek gestaltet sich die Rechtslage unterschiedlich, und zwar je [...]
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