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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.05.1989

31 U 250/88

Normen:
AGBG § 1 Abs.1, Abs.2, § 9
BGB § 777

Fundstellen:
BB 1989, 1366
DB 1989, 1919
DRsp I(138)581c
MDR 1989, 912
MDR 1990, 495
NJW 1990, 54
WM 1989, 1016

Der Senat hatte über die Wirksamkeit folgender, in der formularmäßigen Bürgschaftsurkunde einer Bank enthaltenen Klausel zu entscheiden: »Im Falle einer Zeitbürgschaft ist die Bank nicht verpflichtet, dem Bürgen bei [...]
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