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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.02.1989

6 U 2/88

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)344d-e
MDR 1989, 544
NJW-RR 1989, 736

»Der Betreiber eines Hallenbades muß nicht jede Gefährdung durch Ausrutschen auf dem Fliesenbelag ausschließen, zumal eine solche vollständige Sicherheit nicht erreichbar ist und auch nicht erwartet werden kann. [...]
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