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OLG Hamm - Entscheidung vom 17.11.1989

20 U 214/89

Normen:
StVO § 3
VVG § 61

Fundstellen:
r+s 1993, 131

Grobe Fahrlässigkeit im vorliegenden Fall nicht bejaht, weil der Versicherer diese Faktoren in seinem Vortrag weitgehend unbeachtet gelassen hat, so daß auch offenbleiben konnte, ob der Versicherer die Behauptungen des [...]
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