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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.07.1989

15 W 256/89

Normen:
BGB § 1626

Fundstellen:
MDR 1989, 994
NJW-RR 1989, 1032

Ebenso wird nach OLG Zweibrücken, MDR 1988, 232 , durch die Hinzufügung eines eindeutigen weiblichen Vornamens wie hier 'Sarelle' dem Prinzip der Geschlechtsoffenkundigkeit Rechnung getragen, so daß die Vornamen 'Tamy [...]
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