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OLG Hamm - Entscheidung vom 18.05.1989

6 U 278/88

Normen:
BGB §§ 249, 252

Fundstellen:
DRsp I(123)331c
ES Kfz-Schaden F/20
NJW-RR 1989, 1194

Der Große Senat des BGH hat in seinem Beschluß vom 9.7.1986 (BGHZ 98, 216 ff.) ... zwar eine Nutzungsentschädigung grundsätzlich anerkannt, sie jedoch auf Sachen beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit für die [...]
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